kfz überprüfung
steht das pickerl wieder an?
wir sind Ihr Prüftstellenpartner für die jährliche § 57a Überprüfung.
Wir schaffen das in nur 45 Minuten!
Alle Jahre wieder… schauen wir nach, ob Ihr Fahrzeug noch den vorgegebenen Kriterien entspricht. Der Umfang der Prüfung nach § 57a wird vom Gesetzgeber vorgegeben, wir halten uns natürlich daran. So wird das Fahrzeug identifiziert, Lenkung, Bremsanlage, Sicht, alle Leuchten sowie Achsen, Räder und Reifen mit Aufhängungen werden sehr genau überprüft.
Auch das Fahrgestell sowie alle darauf befestigten Teile werden genau gesichtet und auch alle sonstigen Ausstattungen sowie die Umweltbelastung werden gecheckt. In unserem Meisterbetrieb übernehmen wir die Pickerlüberprüfung für einspurige und mehrspurige Fahrzeuge.
Wann ist mein Pickerl fällig?
- Bei Neufahrzeugen (Personenkraftwagen bis 9 Sitze) sowie zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen gilt die 3-2-1 Regel, wonach die erste Begutachtung 3 Jahre nach der erstmaligen Zulassung fällig ist, danach nach 2 Jahren und dann jedes Jahr. Überprüft kann das Fahrzeug frühestens einen Monat vor dem auf dem Pickerl stehenden Monat werden und allerspätestens nach Ende des vierten Monats.
- Alle anderen Fahrzeuge werden jährlich überprüft.
- Oldtimer, sogenannte „Historische Fahrzeuge“, benötigen die Überprüfung alle zwei Jahre.
- Für LKW gelten seit 2018 strengere Vorschriften: Es darf nur noch maximal drei Monate vor dem Zulassungsmonat überprüft werden, Überziehung ist keine mehr möglich.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu Ihrer Pickerl-Überprüfung haben!
Wir sind gerne für Sie da, denn ein abgelaufenes Pickerl kann teuer werden … bis zu 5.000 Euro Strafe drohen dem Zulassungsbesitzer, aber auch dem Lenker! Außerdem besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall ein verursachender Fehler auftauchen könnte, der bei einer rechtzeitigen Überprüfung aufgefallen wäre, und das kann schwerwiegende Folgen für den Halter und Lenker des Fahrzeugs haben.
zu beachten
Auch die Lesbarkeit der Plakette ist unbedingt zu beachten! Ist die Plakette nicht mehr lesbar, können Strafen in der Höhe von 100 bis 5.000 Euro fällig werden. Ersatzplaketten bekommen Sie in jeder Prüfstelle oder direkt bei uns. Wichtig: Aktuelles Prüfgutachten und Zulassungsschein mitbringen.
Nutzen Sie unsere Prüfstelle und vereinbaren Sie Ihren Prüftermin bei KFZ-Technik Rammelmüller in St. Ulrich bei Steyr, denn die Pickelüberprüfung ist eine notwendige und für Ihre Sicherheit wichtige Sache.